Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 08.10.2021 - 7 B 1399/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,60479
OVG Nordrhein-Westfalen, 08.10.2021 - 7 B 1399/21 (https://dejure.org/2021,60479)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 08.10.2021 - 7 B 1399/21 (https://dejure.org/2021,60479)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 08. Oktober 2021 - 7 B 1399/21 (https://dejure.org/2021,60479)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,60479) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.08.2021 - 7 B 1080/21

    Baugenehmigung zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses und einer Tiefgarage mit

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 08.10.2021 - 7 B 1399/21
    Die Antragsgegnerin hat in dem dem Senatsbeschluss im Verfahren 7 B 1080/21 zugrunde liegenden erstinstanzlichen Verfahren 23 L 539/21 mit Schriftsatz vom 1.4.2021 (Blatt 132, 148 E-Akte im Verfahren 23 L 539/21) u. a. ausgeführt, der Anteil der Geländeveränderung von 2/3 der Grundstücksfläche resultiere aus der Ecksituation an der öffentlichen Verkehrsfläche.

    Bei dem Grundstück A. Nr. ... (Flurstück ...) handelt es sich um ein im Verhältnis zum Grundstück X. Nr. ... (Flurstück ...) separates Grundstück ohne Zugang zum Hauptzug der Straße X. (vgl. Auszug TIM-online Blatt 58 Beiakte 1 zum Verfahren 7 B 1080/21).

  • VG Köln, 02.06.2021 - 23 L 539/21
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 08.10.2021 - 7 B 1399/21
    Die Antragsgegnerin hat in dem dem Senatsbeschluss im Verfahren 7 B 1080/21 zugrunde liegenden erstinstanzlichen Verfahren 23 L 539/21 mit Schriftsatz vom 1.4.2021 (Blatt 132, 148 E-Akte im Verfahren 23 L 539/21) u. a. ausgeführt, der Anteil der Geländeveränderung von 2/3 der Grundstücksfläche resultiere aus der Ecksituation an der öffentlichen Verkehrsfläche.

    Das Verwaltungsgericht hat in seinem Beschluss vom 2.6.2021 - 23 L 539/21 - ausgeführt, dass bei Anbringung einer Brüstung, die der in § 38 Abs. 4 Nr. 1 BauO NRW 2018 vorgesehenen Höhe von 0, 90 m entspricht, keine über den eingehaltenen Mindestabstand von 3, 00 m hinausgehende Abstandsfläche ausgelöst würde.

  • BVerwG, 04.07.2013 - 9 A 7.13

    Anhörungsrüge; rechtliches Gehör; Erörterungspflicht; Rechtsgespräch; mündliche

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 08.10.2021 - 7 B 1399/21
    vgl. BVerwG, Beschluss vom 4.7.2013 - 9 A 7.13 -, NVwZ 2013, 1549 = juris, m. w. N.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht